Das Recht früher an seine Verantwortung erinnern
Die ökologische Katastrophe ist nicht nur ein Problem von Politik und Wirtschaft. Sie ist auch ein Zeitproblem des Rechts. Viel zu oft reagiert es erst dann, wenn Lebensräume bereits geschädigt, Verfahren abgeschlossen oder irreversible Tatsachen geschaffen sind.
Die Systemische Rechtsentwicklung setzt früher an. Sie fragt, wie bestehendes Recht so angewendet werden kann, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht nur behauptet, sondern im Verwaltungsvollzug tatsächlich geprüft wird.
Ein Rechtsproblem wird dabei in prüfbare Fragen übersetzt: Welche Schutzpflicht ist berührt, welche Verwaltungsebene handelt, welche Evidenz liegt vor und welches Instrument ist geeignet, den Schutzauftrag nachvollziehbar wirksam werden zu lassen?