1. Ein Kraftwerk mit einem besonderen Anspruch
Am 18. September 2026 haben wir die Anlage gemeinsam mit Dr. Joachim Pander besichtigt. Pander war an den wissenschaftlichen Untersuchungen des Kraftwerks beteiligt. Die Ergebnisse liegen in einem Abschlussbericht des Bayerischen Landesamts für Umwelt vor und wurden anschließend wissenschaftlich publiziert und einem Peer-Review-Verfahren unterzogen.[1][2]
Das Konzept des Schachtkraftwerks wurde unter anderem mit möglichen Vorteilen für Fischschutz und ökologische Durchgängigkeit verbunden. Die Untersuchungen in Großweil zeigen allerdings, dass die theoretischen Vorteile des Konzepts am konkreten Standort nicht vollständig realisiert wurden.
Die 2023 veröffentlichte Auswertung von Josef Knott, Melanie Mueller, Joachim Pander und Jürgen Geist kommt zu dem Ergebnis, dass am untersuchten Standort Optimierungsbedarf besteht.[2] Untersucht wurden unter anderem Fischpassage und Fischschädigung sowie Veränderungen von Habitat und aquatischer Lebensgemeinschaft.
Bei einzelnen untersuchten Bedingungen und Arten wurden unterschiedliche Mortalitätswerte festgestellt. Der höchste publizierte Einzelwert lag bei bis zu 44 Prozent. Diese Zahl ist keine allgemeine Mortalitätsrate des Kraftwerks.[1][2]
2. Ein Kraftwerk im europäischen Schutzgebiet
Das Kraftwerk wurde in einem Natura-2000-Gebiet genehmigt. Anfang 2016 berichtete die Technische Universität München über die Genehmigung der Pilotanlage; als ein Grund wurde genannt, dass sie an einem bestehenden Querbauwerk errichtet werde und die Durchgängigkeit für Fische verbessern könne.[3] 2020 stellte die TUM die strengen ökologischen Kriterien der Genehmigung heraus.[4]
Beim Ortstermin am 18. September 2026 äußerte Pander eine deutlich andere fachliche Einschätzung: Er könne nicht verstehen, warum dieses Kraftwerk in einem FFH- beziehungsweise Natura-2000-Gebiet überhaupt genehmigt worden sei.
Das ist Panders heutige fachliche Bewertung. Sie ist kein Nachweis dafür, dass die damalige Genehmigung rechtswidrig war.
Was geschieht mit einer Genehmigung, wenn spätere empirische Erkenntnisse für ökologische Annahmen relevant werden, auf denen diese Genehmigung beruhte?
Die inzwischen ausgewerteten Behördenakten zeigen, dass die ökologische Unsicherheit nicht erst nachträglich in den Fall hineingetragen wurde. Bereits die Genehmigung von 2014 enthält einen adaptiven Mechanismus: Wenn die positive ökologische Prognose nicht eintritt, sollen Nachbesserungs- und Vorsorgemaßnahmen abgeleitet und als zielführend erkannte Maßnahmen durch das Landratsamt in angemessener Form und Frist angeordnet werden.
Nach einer Anfechtungsklage von BUND Naturschutz in Bayern und Landesfischereiverband Bayern wurde diese Architektur 2016 konkretisiert. Der Ergänzungsbescheid vom 29. November 2016 hält ausdrücklich fest, dass die Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München am 5. Februar 2016 im Einverständnis mit den beigeladenen Antragstellern detailliertere Regelungen zum Fischschutz vereinbart hatten. Danach wurde der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Der Ergänzungsbescheid definiert unter anderem Mortalitätsschwellen von 5 Prozent für Mühlkoppe und Huchen und 10 Prozent für die übrigen Fischarten. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung müssen die Unternehmer in geeigneter Weise reagieren; der Bescheid nennt dafür konkrete technische und betriebliche Optionen und verlangt einen gutachterlichen Erfolgsnachweis.
3. Wissenschaft endet nicht mit dem Abschlussbericht
Pander berichtete beim Ortstermin, das wissenschaftliche Team habe konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht und Ergebnisse bei einer Anhörung im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erläutert. Nach seiner Erinnerung seien anschließend einzelne Nachbesserungen erfolgt.
Diese Gesprächsaussagen konnten inzwischen mit dem Behördenbestand abgeglichen werden. Die Akten bestätigen, dass die Wirkungskette tatsächlich angelegt ist und dass nach den wissenschaftlichen Untersuchungen fachbehördlich weitergearbeitet wurde.
Die entscheidende Frage hat sich damit verschoben. Es geht nicht mehr darum, ob überhaupt Monitoring oder Nachsteuerung vorgesehen waren. Beides existiert. Zu prüfen ist, wie schnell und verbindlich die späteren Befunde in konkrete Maßnahmen übersetzt werden.
4. Vom Monitoring zur Nachsteuerung
Die fachbehördlichen Stellungnahmen vom 3. Februar 2026 sind für diese Frage zentral. Das Wasserwirtschaftsamt kommt zu dem Ergebnis, dass ein ausreichender Fischschutz im Sinne der wasserrechtlichen Genehmigung bislang nicht nachgewiesen sei und eine Nachbesserung notwendig werde. Die Naturschutzbehörden bezeichnen einzelne Maßnahmen ausdrücklich als „zwingend notwendig“ und halten erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Schutzgütern ohne wirksame Gegenmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit für ausgeschlossen.
Am 5. März 2026 wurde mit der Betreiberseite vereinbart, mögliche Maßnahmen zu eruieren und zu untersuchen. Nach Auskunft des Landratsamts vom 5. Oktober 2026 war das daraus erwartete Maßnahmenkonzept zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt. Eine konkrete Abgabefrist war bewusst nicht gesetzt worden. Die Nachsteuerungsentscheidung soll sich nach Angaben der Behörde an das Konzept anschließen.
Gleichzeitig teilte das Landratsamt mit, es stehe im regelmäßigen Austausch mit der Betreiberseite; der Verfahrensstand werde – ohne Nennung eines konkreten Datums – als „deutlich fortgeschritten“ bezeichnet.
Daraus folgt noch nicht, dass die Behörde rechtswidrig untätig ist. Ein technisch belastbares Maßnahmenkonzept kann Sachaufklärung, Variantenprüfung und Abstimmung erfordern. Offen ist aber, welche konkreten Zwischenschritte seit März erfolgt sind, worauf die Einschätzung „deutlich fortgeschritten“ beruht und ob einzelne bereits fachlich als notwendig bezeichnete Maßnahmen unabhängig von einem Gesamtkonzept entscheidungsreif sind.
Wann wird aus einem lernfähigen Genehmigungsregime verbindlicher Vollzug – und wie wird verhindert, dass die Phase zwischen Erkenntnis und Entscheidung selbst zur Schutzlücke wird?
5. Und was geschieht, wenn ein Kraftwerk nicht allein steht?
Ein Fluss besteht nicht aus einzelnen Genehmigungsverfahren. Kraftwerke, Wehre und andere Querbauwerke können aufeinanderfolgen; hinzu kommen Veränderungen von Ufern, Abfluss, Geschiebe, Temperatur, Lebensräumen und Zuflüssen.
Nach Panders Kenntnis wurde für die Loisach bislang nicht untersucht, wie mehrere Wasserkraftanlagen in ihrer Gesamtheit auf das Flusssystem wirken. Ob entsprechende Untersuchungen existieren, prüfen wir weiterhin.
Kumulative Auswirkungen von Wasserkraft sind international ein etabliertes Forschungsfeld. Offen ist die konkretere Frage, ob eine entsprechende Betrachtung für die Loisach bereits in Wissenschaft, Bewirtschaftungsplanung, wasserwirtschaftlichen Konzepten oder behördlichen Gesamtbewertungen existiert.
6. Der Fluss kennt keine Projektgrenzen
Welche bestehenden Institutionen führen Erkenntnisse über einzelne Eingriffe entlang der Loisach zusammen – und wer prüft, was ihre kumulative Wirkung für die ökologische Funktionsfähigkeit des Flusses als Ganzes bedeutet?
Wasserwirtschaft, Naturschutzbehörden, Fachbehörden, Kommunen, Wissenschaft und Verbände erfüllen bereits zahlreiche Funktionen. Großweil zeigt sogar, dass Monitoring, fachbehördliche Kontrolle, Verbandsbeteiligung und Nachsteuerung institutionell vorgesehen sind. Es wäre deshalb falsch, aus dem Fall vorschnell eine institutionelle Leerstelle abzuleiten.
7. Eine Stimme für den Fluss – aber nur, wenn eine Funktion fehlt
Eine institutionelle Repräsentation der Loisach wäre schlecht konstruiert, wenn sie lediglich eine zusätzliche Mitweltorganisation oder Parallelverwaltung schaffen würde. Wo bestehende Institutionen eine Aufgabe bereits zuverlässig erfüllen, darf dieselbe Funktion nicht ein zweites Mal aufgebaut werden.
Großweil beweist deshalb nicht, dass die Loisach einen Flussrat, einen Guardian oder eine andere neue Institution benötigt. Der Fall erlaubt zunächst eine präzisere Prüfung: Nehmen bestehende Institutionen neue Erkenntnisse auf, gleichen sie diese mit den ursprünglichen Anforderungen ab, treffen sie rechtzeitig Entscheidungen, setzen sie Nachsteuerungen um und kontrollieren sie deren Wirkung?
8. Wissenschaft produziert Erkenntnis. Institutionen müssen mit ihr weiterarbeiten.
Wissenschaft kann messen, beobachten, vergleichen und Unsicherheit sichtbar machen. Sie entscheidet aber nicht automatisch darüber, was anschließend geschieht. Dafür braucht es Institutionen, die Erkenntnisse aufnehmen, Entscheidungen überprüfen, gegebenenfalls nachsteuern und später erneut fragen, ob die Nachsteuerung funktioniert hat.
Großweil zeigt einen selten klar dokumentierten Lernzyklus des Rechts: Risiken wurden erkannt, Monitoring vereinbart, Schwellen definiert und Nachsteuerung vorgesehen. Die aktuelle Frage liegt deshalb nicht mehr primär darin, ob das Recht lernen kann, sondern ob es die eigenen Lernergebnisse rechtzeitig in verbindlichen Vollzug übersetzt.
Die Loisach endet nicht an der Grenze eines Genehmigungsbescheids – aber auch ein lernfähiger Genehmigungsbescheid endet nicht beim Monitoringbericht.
9. Quellen und Transparenz
- LfU/TUM (2022): Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen – Band 10: Großweil an der Loisach.
- Knott, J.; Mueller, M.; Pander, J.; Geist, J. (2023): Ecological assessment of the world’s first shaft hydropower plant. Renewable and Sustainable Energy Reviews 187, 113727.
- Technische Universität München (2016): Ein Kraftwerk, das sich versteckt – Genehmigung der Pilotanlage Großweil im Natura-2000-Gebiet.
- Technische Universität München (2020): Erstes Schachtkraftwerk am Netz.
- Technische Universität München (2023): Wasserkraftwerke umweltfreundlicher machen – ökologische Auswirkungen des Schachtkraftwerks Großweil untersucht.
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Bewilligung und Planfeststellung vom 18.12.2014; Behördenprimärquelle, im Rahmen der Umweltinformationsanfrage übermittelt.
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Ergänzungsbescheid vom 29.11.2016; Behördenprimärquelle.
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Änderungs- und Ergänzungsbescheid vom 21.08.2018; Behördenprimärquelle.
- Hycor Ecohydraulics: Bewertung der Anlagenmortalität am Kraftwerk Großweil, 31.10.2023.
- Funktionskontrolle Strukturmaßnahmen Mühlbach, 02.12.2024.
- Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: Wasserkraftanlage Großweil – Stellungnahmen der Fachbehörden, 03.02.2026.
- Auskunft des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen zum Stand der Nachsteuerung vom 05.10.2026.
- Primärmaterial: Vor-Ort-Gespräch und Dokumentation vom 18.09.2026; nicht öffentlich online verfügbar.
Die behördliche Aktenprüfung zum Großweil-Komplex ist in den hier dargestellten Kernpunkten erfolgt. Weiter offen sind insbesondere der konkrete weitere Zeit- und Maßnahmenplan der Nachsteuerung, einzelne Verfahrensunterlagen zum gerichtlichen Vergleich von 2016 sowie die Prüfung einer Loisach-spezifischen Untersuchung kumulativer Wirkungen. Offene Punkte werden nicht als feststehende Tatsachen behandelt.

