29. August 2026 · Reflexionen

Ist Friedrich Merz wirklich das Problem?

Was der Blick der Systemischen Rechtsentwicklung auf die aktuelle Bundesregierung verändert

Friedrich Merz vor einer geteilten Szenerie aus politischer und industrieller Infrastruktur sowie Flusslandschaft und ökologischen Systemen, überlagert von abstrakten Entscheidungs- und Rechtsstrukturen.
Symbolbild: Politische Entscheidungen zwischen Beschleunigung, institutioneller Architektur und ökologischen Folgen. KI-generiert mit ChatGPT Images (OpenAI).

Hans Leo Bader · 29.08.2026

Friedrich Merz ist unbeliebt. Ende August 2026 lag seine persönliche Zustimmung laut einer von Reuters aufgegriffenen Erhebung nur noch bei 16 Prozent. Gleichzeitig beginnt sich die deutsche Wirtschaft nach langer Stagnation leicht zu erholen: Das Bruttoinlandsprodukt stieg im zweiten Quartal 2026 um 0,3 Prozent, und auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich.

Also was nun?

Ist Friedrich Merz ein schlechter Kanzler? Ist seine Politik erfolgreicher, als es die öffentliche Stimmung vermuten lässt? Oder diskutieren wir möglicherweise über die falsche Frage?

Die öffentliche Debatte über Merz ist längst nicht mehr nur eine Debatte über Regierungserfolg. Seit der „Stadtbild“-Kontroverse werden einzelne seiner Äußerungen auch als diskriminierend oder rassistisch kritisiert. Das ist ein legitimer Gegenstand politischer Auseinandersetzung. Aber auch hier lohnt eine saubere Trennung: zwischen der Bewertung konkreter Aussagen und Wirkungen, der Zuschreibung persönlicher Eigenschaften – und der Frage, welche strukturellen Bedingungen politische Entscheidungen hervorbringen.

Aus Sicht der Systemischen Rechtsentwicklung liegt genau hier der interessante Punkt.

Denn politische Systeme haben eine starke Neigung, komplexe Entwicklungen auf Personen zu reduzieren. Ein Bundeskanzler wird zum Hoffnungsträger oder zum Schuldigen. Gute Umfragewerte gelten als Bestätigung, schlechte als Beweis politischen Versagens.

Aber weder ökologische Systeme noch Volkswirtschaften noch gesellschaftliche Entwicklungen funktionieren so.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Ist Friedrich Merz gut oder schlecht?

Sondern:

Welche Art von Entscheidungen produziert das politische und rechtliche System unter seiner Führung – und welche Folgen werden dabei überhaupt sichtbar?


Merz erkennt einige Probleme durchaus richtig

Wer die Politik der Bundesregierung kritisch betrachtet, sollte sich davor hüten, ihr eine vollständig falsche Problemdiagnose zu unterstellen.

Deutschland hat reale strukturelle Schwierigkeiten.

Investitionen dauern lange. Genehmigungsverfahren sind kompliziert. Infrastruktur muss modernisiert werden. Unternehmen stehen unter erheblichem internationalem Wettbewerbsdruck. Die sozialen Sicherungssysteme geraten durch die demografische Entwicklung unter Druck.

Merz benennt viele dieser Probleme deutlich.

Die Bundesregierung arbeitet deshalb an schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren, Digitalisierung, Infrastrukturinvestitionen, Steuerreformen und Bürokratieabbau. Sie bezeichnet sich selbst als „Regierung der Erneuerung“.

Auch die Behauptung, diese Bundesregierung habe Klimaschutz einfach abgeschafft, wäre falsch.

Deutschland hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest. Im März 2026 beschloss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm mit 67 Maßnahmen. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Elektromobilität und weitere Dekarbonisierungsmaßnahmen gehören weiterhin zur Regierungsstrategie.

Ob diese Maßnahmen ausreichen, um die gesetzlichen Klimaziele tatsächlich zu erreichen, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Die Existenz eines Klimaschutzprogramms ist noch kein Nachweis seiner Wirksamkeit.

Hinzu kommt: Klimaschutz ist nicht allein eine Frage politischer Prioritätensetzung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Klimabeschluss von 2021 klargestellt, dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und dass notwendige Emissionsminderungen nicht einseitig in die Zukunft verschoben werden dürfen, wenn dadurch spätere Freiheit unverhältnismäßig belastet wird. Klimapolitik steht damit auch unter einer verfassungsrechtlichen Verantwortung über die Zeit.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob eine Regierung Klimaschutz betreibt, sondern ob ihre Entscheidungen einen langfristig tragfähigen Pfad tatsächlich ermöglichen.

Das Problem liegt tiefer.

Die entscheidende Frage ist die Reihenfolge

Die Bundesregierung formuliert ihr wirtschafts- und umweltpolitisches Leitbild immer wieder ähnlich:

Deutschland soll Industrieland bleiben, wettbewerbsfähiger werden und gleichzeitig klimaneutral werden.

Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit sollen miteinander verbunden werden.

Das klingt zunächst vernünftig.

Aus systemischer Sicht steckt darin allerdings eine entscheidende Vorentscheidung.

Der Ausgangspunkt bleibt die bestehende Wirtschafts- und Industriestruktur.

Diese soll wachsen, wettbewerbsfähiger werden und anschließend möglichst klimaverträglich gestaltet werden.

Die Systemische Rechtsentwicklung stellt die Frage andersherum:

Welche wirtschaftliche Entwicklung ist innerhalb der langfristigen ökologischen, sozialen und materiellen Bedingungen überhaupt tragfähig?

Das ist kein semantischer Unterschied.

Es verändert die Architektur politischer Entscheidungen.

Beschleunigung ist noch keine Modernisierung

Besonders deutlich wird das beim derzeit allgegenwärtigen Begriff der Beschleunigung.

Planungsrecht soll schneller werden.

Genehmigungen sollen schneller werden.

Infrastruktur soll schneller gebaut werden.

Berichtspflichten sollen verschwinden.

Das kann sinnvoll sein.

Gerade der Ausbau von Stromnetzen, erneuerbaren Energien, Speichern und anderer Dekarbonisierungsinfrastruktur kann selbst daran scheitern, dass Verfahren zu langsam, zu schlecht koordiniert oder unnötig sequenziell organisiert sind. Beschleunigung und Mitweltschutz sind deshalb kein notwendiger Gegensatz. Die entscheidende Frage ist, was beschleunigt wird und welche Prüf-, Wissens-, Beteiligungs- und Begründungsfunktionen dabei erhalten bleiben.

Ein langsames Verfahren ist nicht automatisch ein gutes Verfahren.

Aber auch das Gegenteil gilt:

Ein schnelleres Verfahren ist nicht automatisch ein besseres Verfahren.

Genau hier beginnt die systemische Betrachtung.

Ein Verfahren hat nicht nur die Aufgabe, irgendwann eine Genehmigung zu produzieren.

Es hat die Aufgabe, relevante Folgen einer Entscheidung sichtbar zu machen, unterschiedliche Interessen zu prüfen, Wissen zusammenzuführen, Alternativen zu vergleichen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.

Beschleunigt man Verfahren, ohne diese Funktionen zu sichern, kann etwas Paradoxes passieren:

Der Staat entscheidet schneller – und produziert schneller die Probleme, die später teuer korrigiert werden müssen.

Ein bemerkenswerter Satz des Bundeskanzlers

Bei seinem Besuch in Irland am 28. Juli 2026 sagte Merz etwas, das diese Denkweise ziemlich deutlich macht. Der Zusammenhang war ausdrücklich europäisch: Er sprach über Investitionen und Genehmigungsverfahren in der Europäischen Union und über die Wettbewerbsfähigkeitsagenda während der irischen EU-Ratspräsidentschaft.

Digitalisierungs-, Energie- und Dekarbonisierungsprojekte müssten schneller umgesetzt werden. Merz verband dies ausdrücklich mit Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz und sagte, man könne darüber nachdenken, solchen Projekten vorübergehend sogar „Vorrang vor neuen Umweltschutzprojekten“ zu geben.

Man muss diesen Satz nicht skandalisieren.

Aber man sollte ihn ernst nehmen.

Denn darin erscheint Umweltschutz wieder als etwas, das mit anderen politischen Zielen konkurriert.

Hier Wirtschaft.

Dort Natur.

Hier Infrastruktur.

Dort ökologische Anforderungen.

Und anschließend muss politisch entschieden werden, welchem Interesse vorübergehend Vorrang eingeräumt wird.

Aus systemischer Perspektive liegt genau darin das alte Problem.

Die Mitwelt ist kein zusätzlicher Interessenverband.

Ein funktionierender Wasserhaushalt, fruchtbare Böden, Artenvielfalt, stabile Ökosysteme oder ein erträgliches Klima sind Voraussetzungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung.

Man kann sie deshalb nicht dauerhaft wie einen weiteren Abwägungsposten behandeln.

Von der Umweltauflage zur Entscheidungsgrundlage

Das heutige Recht greift bei ökologischen Problemen häufig relativ spät ein.

Ein Projekt wird geplant.

Investitionen werden vorbereitet.

Flächen werden ausgewählt.

Wirtschaftliche Erwartungen entstehen.

Politische Versprechen werden gegeben.

Und irgendwann innerhalb dieses Prozesses wird geprüft, welche Umweltfolgen auftreten könnten.

Dann beginnt die klassische Abwägung.

Genau an dieser Stelle versucht die Systemische Rechtsentwicklung früher anzusetzen.

Nicht erst:

Darf dieses bereits weit entwickelte Projekt trotz seiner Folgen genehmigt werden?

Sondern bereits:

Welche Entwicklung ist an diesem Ort langfristig überhaupt sinnvoll?

Welche ökologischen Funktionen bestehen dort?

Welche langfristigen Folgewirkungen entstehen?

Welche Alternativen gibt es?

Welche Risiken werden auf spätere Generationen verschoben?

Welche Kosten erscheinen heute nicht in der Projektkalkulation, müssen später aber von Kommunen, Staat oder Gesellschaft getragen werden?

Und welche Auswirkungen sind möglicherweise überhaupt nicht sinnvoll kompensierbar?

Das ist eine andere Form staatlicher Entscheidungsfähigkeit.

Genau deshalb geht es auch bei den Rechten der Natur um mehr als Klagen

An dieser Stelle wird häufig missverstanden, worum es bei neuen ökologischen Rechtsentwicklungen geht.

Rechte der Natur sind nicht einfach ein zusätzliches Klageinstrument.

Ihr interessanterer Effekt kann viel früher entstehen.

Dieser Effekt folgt allerdings nicht automatisch aus der bloßen Anerkennung von Rechten der Natur. Er hängt davon ab, wie solche Rechte materiell, verfahrensrechtlich und institutionell ausgestaltet werden – etwa durch Prüfpflichten, Vertretungsmodelle oder verbindliche Begründungsanforderungen.

Sind ökologische Schutzansprüche auf diese Weise institutionell in Entscheidungsverfahren verankert, müssen sie früher und nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Dann verändert sich nicht nur die Frage, wer nach einer Entscheidung klagen darf.

Es verändert sich die Frage, was vor einer Entscheidung überhaupt geprüft werden muss.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Recht wirkt dann nicht erst als nachträgliche Konfliktmaschine.

Es kann präventiv die Qualität einer Entscheidung verändern.

Das eigentliche Defizit ist institutionell

Damit kommen wir zurück zu Friedrich Merz.

Man kann seine Kommunikation kritisieren.

Man kann seine Migrationspolitik kritisieren.

Man kann seine Wirtschaftsstrategie kritisieren.

Man kann ebenso anerkennen, dass seine Regierung versucht, jahrelange Investitionsblockaden zu lösen und staatliche Verfahren funktionsfähiger zu machen.

Aber keine dieser Bewertungen trifft den Kern des Problems.

Denn auch ein politisch völlig anderer Bundeskanzler würde innerhalb weitgehend derselben institutionellen Architektur regieren.

Ministerien arbeiten in Zuständigkeitsbereichen.

Haushalte arbeiten in Jahren.

Wahlperioden arbeiten in vier Jahren.

Unternehmen arbeiten mit Rendite- und Investitionszyklen.

Planungsverfahren prüfen einzelne Vorhaben.

Ökologische Systeme dagegen arbeiten in Jahrzehnten, Jahrhunderten und komplexen Wechselwirkungen.

Hier entsteht ein struktureller Konflikt.

Unsere Institutionen zerlegen Wirklichkeit, damit sie entscheidbar wird.

Die Wirklichkeit selbst hält sich aber nicht an Ressortgrenzen.

Vertrauen entsteht durch Praxis

Hinzu kommt ein Aspekt, der häufig unterschätzt wird: Vertrauen.

Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht allein durch politische Erklärungen oder neue Gesetze.

Es entsteht dort, wo Verfahren nachvollziehbar sind, Beteiligung tatsächlich stattfindet und Entscheidungen begründet werden müssen.

Wenn Menschen erleben, dass ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen systematisch geprüft, in ihren Wechselwirkungen dokumentiert und in der Entscheidung nachvollziehbar berücksichtigt werden, können auch schwierige Entscheidungen nachvollziehbarer werden.

Werden Schutzansprüche dagegen regelmäßig übergangen oder bleiben ihre Auswirkungen auf Entscheidungen intransparent, verliert selbst ein gut formulierter Rechtsanspruch an Glaubwürdigkeit.

Die Frage lautet daher nicht nur:

Haben wir die richtigen Regeln?

Sondern ebenso:

Verfügen wir über Verfahren und Institutionen, die diese Regeln nachvollziehbar und verlässlich zur Anwendung bringen?

Vielleicht ist Merz deshalb gar nicht die interessanteste Frage

Friedrich Merz kann politische Entscheidungen treffen.

Er kann Prioritäten setzen.

Er trägt Verantwortung für seine Sprache und für den politischen Kurs seiner Regierung.

Natürlich muss man ihn daran messen.

Aber ein Kanzler ist weder allmächtig noch bedeutungslos.

Er arbeitet innerhalb einer institutionellen Architektur, die bestimmte Entscheidungen erleichtert und andere erschwert.

Deshalb wäre es zu einfach, Deutschlands Probleme auf Friedrich Merz zu reduzieren.

Und genauso falsch wäre es, strukturelle Probleme mit ein paar schnelleren Genehmigungen, weniger Berichtspflichten und höheren Wachstumsraten für gelöst zu erklären.

Vielleicht besteht die eigentliche Modernisierung unseres Staates nicht darin, dass er schneller entscheidet.

Vielleicht besteht sie darin, dass er früher erkennt, was seine Entscheidungen langfristig verursachen.

Dass er Alternativen prüft, bevor Pfadabhängigkeiten entstehen.

Dass ökologische Grenzen nicht erst als nachträgliche Einschränkung wirtschaftlicher Entwicklung auftauchen.

Dass Verantwortung über Ressort-, Haushalts- und Legislaturperioden hinaus sichtbar wird.

Und dass Recht nicht nur Konflikte entscheidet, sondern dazu beiträgt, vermeidbare Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.

Das wäre tatsächlich eine grundlegende Erneuerung.

Und deshalb lautet die entscheidende Frage am Ende nicht:

Wie schlimm ist Friedrich Merz?

Sondern:

Wie gut ist unser politisches und rechtliches System darin, die Folgen seiner eigenen Entscheidungen rechtzeitig zu erkennen?

An dieser Frage sollten wir nicht nur diesen Bundeskanzler messen.

Sondern jeden, der nach ihm kommt.


Quellenhinweise

  • Bundesregierung: Regierungserklärung und wirtschaftspolitische Schwerpunkte der Bundesregierung, 2026.
  • Bundesregierung: Klimaschutzprogramm 2026.
  • Bundesregierung: Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Micheál Martin am 28. Juli 2026 in Irland.
  • Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18 u. a. (Klimabeschluss; Art. 20a GG und intertemporale Freiheitssicherung).
  • Reuters: aktuelle Berichte zu Zustimmung, Wirtschaftsentwicklung und wirtschaftspolitischer Lage Deutschlands, August 2026.
  • Reuters und ARD-aktuell/tagesschau.de: Berichte zur Kontroverse um Merz' „Stadtbild“-Äußerungen und die daran geäußerte Diskriminierungs- und Rassismuskritik, Oktober 2025.

Lizenzhinweis (deutsch): Dieser Beitrag einschließlich des begleitenden KI-generierten Bildes steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)

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Struktur und Teile der Formulierung dieses Textes wurden mithilfe von KI (GPT, OpenAI) entwickelt. Inhaltliche Verantwortung: Hans Leo Bader. (CC BY-NC-SA 4.0)

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