29. August 2026 · Reflexionen

Ist Friedrich Merz wirklich das Problem?

Warum die entscheidende Frage nicht nur lautet, wer entscheidet – sondern wie Entscheidungen vorbereitet werden

Friedrich Merz vor einer geteilten Szenerie aus politischer und industrieller Infrastruktur sowie Flusslandschaft und ökologischen Systemen, überlagert von abstrakten Entscheidungs- und Rechtsstrukturen.
Symbolbild: Politische Entscheidungen zwischen Beschleunigung, institutioneller Architektur und ökologischen Folgen. KI-generiert mit ChatGPT Images (OpenAI).

Hans Leo Bader · 29.08.2026

Am 28. Juli 2026 sprach Friedrich Merz in Irland über schnellere Investitions- und Genehmigungsverfahren in der Europäischen Union. Digitalisierungs-, Energie- und Dekarbonisierungsprojekte müssten schneller umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sagte er, man könne darüber nachdenken, solchen Projekten vorübergehend sogar „Vorrang vor neuen Umweltschutzprojekten“ zu geben.

Der Satz ist interessant, weil er ein Muster sichtbar macht, das weit über Friedrich Merz hinausreicht:

Hier Wirtschaft und Infrastruktur. Dort Umweltschutz. Und anschließend wird entschieden, welchem Interesse Vorrang gegeben wird.

Genau diese Reihenfolge ist das Problem.

Ein funktionierender Wasserhaushalt, fruchtbare Böden, Artenvielfalt, stabile Ökosysteme und ein erträgliches Klima sind keine zusätzlichen Interessen neben Wirtschaft und Gesellschaft. Sie gehören zu deren Voraussetzungen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wer trifft eine Entscheidung?

Sondern auch: Welche Bedingungen und Folgen werden geprüft, bevor die eigentliche Richtung einer Entscheidung bereits feststeht?

1. Merz trägt Verantwortung – aber er erklärt das System nicht

Friedrich Merz trägt politische Verantwortung für den Kurs seiner Regierung. Er setzt Prioritäten, prägt Sprache und entscheidet mit darüber, welche Reformen beschleunigt und welche Konflikte zugespitzt werden.

Es wäre deshalb falsch, politische Verantwortung in abstrakten „Strukturen“ verschwinden zu lassen.

Ebenso verkürzt wäre aber die umgekehrte Erklärung: Wenn nur die handelnde Person ausgetauscht werde, änderten sich damit automatisch auch die Entscheidungslogiken.

Denn auch eine andere Bundesregierung arbeitet mit Ministerien und Ressortzuständigkeiten, Haushaltsperioden, Wahlzyklen, Planungsrecht, Genehmigungsverfahren und einer Wirtschaftsordnung, in der Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit seit Jahrzehnten zentrale politische Bezugsgrößen sind.

Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 nennt ein „stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum“ ausdrücklich als staatliches Ziel.

Merz hat diese Ordnung nicht geschaffen. Aber er entscheidet innerhalb dieser Ordnung – und kann ihre Logiken verstärken, verändern oder infrage stellen.

Der entscheidende Unterschied lautet deshalb:

Personelle Verantwortung und strukturelle Ursachen sind zwei verschiedene Ebenen.

2. Das eigentliche Problem beginnt vor der Umweltprüfung

Die Bundesregierung will Deutschland als Industrieland stärken, Investitionen erleichtern, Verfahren beschleunigen und zugleich klimaneutral werden.

Daran ist zunächst nichts widersprüchlich. Auch schnellere Verfahren können sinnvoll sein. Stromnetze, erneuerbare Energien, Speicher oder andere Dekarbonisierungsprojekte können an schlecht koordinierten oder unnötig langwierigen Verfahren scheitern.

Deshalb gilt weder: langsam ist automatisch gut, noch: schnell ist automatisch modern.

Die wichtigere Frage ist, wann die wesentlichen Prüfungen stattfinden.

Vereinfacht sieht eine klassische Projektlogik häufig so aus:

Projektidee → Standort → politische oder wirtschaftliche Festlegung → konkrete Planung → Umweltprüfung → Abwägung.

Formal kann die Umweltprüfung dabei sehr umfangreich sein. Trotzdem kommt sie möglicherweise zu einem Zeitpunkt, an dem bereits viel festgelegt ist: Geld wurde investiert, Erwartungen wurden geweckt, Flächen ausgewählt, politische Ziele formuliert und Alternativen verworfen.

Dann prüft das Verfahren nicht mehr vollständig, welche Entwicklung sinnvoll wäre. Es prüft zunehmend, unter welchen Bedingungen eine bereits gewählte Entwicklung noch umgesetzt werden kann.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

3. Die Reihenfolge verändert das Ergebnis

Die Systemische Rechtsentwicklung setzt deshalb früher an.

Nicht erst:

Darf dieses bereits weit entwickelte Projekt trotz seiner Folgen genehmigt werden?

Sondern vorher:

Welche Entwicklung ist an diesem Ort unter den langfristigen ökologischen, sozialen und materiellen Bedingungen überhaupt tragfähig?

Daraus ergibt sich eine andere Reihenfolge:

Ort und System verstehen → ökologische und soziale Funktionen bestimmen → langfristige Folgen und Alternativen vergleichen → Entwicklungsrichtung festlegen → erst dann konkrete Projekte auswählen und genehmigen.

Das klingt zunächst nach einer Verschiebung einzelner Prüfschritte. Tatsächlich verändert es aber, welche Alternativen überhaupt noch offen sind.

Wer erst sehr spät prüft, kann häufig nur noch zwischen Varianten eines bereits eingeschlagenen Weges wählen.

Wer früher prüft, kann auch die Richtung selbst zur Entscheidung stellen.

4. Beschleunigung ist deshalb nicht nur eine Frage der Dauer

Ein gutes Verfahren soll nicht möglichst langsam sein. Es soll rechtzeitig das Wissen erzeugen, das für eine tragfähige Entscheidung erforderlich ist.

Es muss relevante Folgen sichtbar machen, Informationen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenführen, Alternativen ernsthaft vergleichen und Entscheidungen nachvollziehbar begründen.

Wird lediglich die Verfahrensdauer verkürzt, ohne diese Funktionen zu sichern, kann der Staat schneller entscheiden – aber eben auch schneller auf einer unvollständigen Entscheidungsgrundlage.

Merz’ Satz vom möglichen Vorrang bestimmter Projekte vor neuen Umweltschutzprojekten ist deshalb mehr als eine einzelne politische Formulierung. Er zeigt eine verbreitete Denkordnung:

Das Projekt ist das Vorhaben. Umwelt ist eine nachgelagerte Anforderung.

Systemisch betrachtet müsste es andersherum sein:

Die ökologischen und sozialen Bedingungen gehören zur Entscheidungsgrundlage, aus der überhaupt erst hervorgeht, welche Vorhaben tragfähig sind.

5. Das Problem liegt in der Entscheidungsarchitektur

Hier wird sichtbar, warum die Diskussion nicht bei Friedrich Merz enden sollte.

Ministerien arbeiten in Zuständigkeiten. Haushalte in Jahren. Wahlperioden in wenigen Jahren. Unternehmen in Investitionszyklen. Planungsverfahren betrachten konkrete Vorhaben.

Ökologische Systeme folgen diesen Grenzen nicht. Wasserhaushalte, Böden, Artenbestände oder Klimafolgen entwickeln sich über Jahrzehnte und in Wechselwirkungen, die sich nicht an Ressort- oder Grundstücksgrenzen halten.

Daraus entsteht ein struktureller Konflikt:

Unsere Institutionen zerlegen Wirklichkeit, damit sie entscheidbar wird. Die Wirklichkeit selbst bleibt aber verbunden.

Die Systemische Rechtsentwicklung fragt deshalb nicht nur, ob eine einzelne Entscheidung rechtmäßig ist. Sie fragt auch, ob die Architektur des Entscheidungsverfahrens geeignet ist, die für die Entscheidung relevanten Zusammenhänge überhaupt rechtzeitig sichtbar zu machen.

Das ist keine Entlastung der handelnden Politik. Im Gegenteil: Politische Verantwortung umfasst dann auch die Verantwortung dafür, ob Verfahren so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen möglichst früh erkannt werden können.

6. Was Rechte der Natur daran verändern könnten

Rechte der Natur sind nicht automatisch die Lösung dieses Problems und auch nicht bloß ein zusätzliches Klageinstrument.

Interessant werden sie dort, wo sie die Stellung ökologischer Systeme vor einer Entscheidung verändern: Wer vertritt ihre Funktionsfähigkeit? Welche Informationen müssen berücksichtigt werden? Welche Prüf- und Begründungspflichten entstehen? An welchem Punkt des Verfahrens müssen diese Belange tatsächlich entscheidungswirksam werden?

Wenn solche Rechte institutionell früh eingebunden sind, geht es nicht nur darum, wer später gegen eine Entscheidung vorgehen kann. Es verändert sich bereits, was vor der Entscheidung gesehen, geprüft und begründet werden muss.

Darin liegt ihr möglicher präventiver Wert.

7. Die wichtigere Frage

Friedrich Merz ist weder allmächtig noch bedeutungslos. Er trägt Verantwortung für seine Entscheidungen und seine Sprache.

Aber ein politisch völlig anderer Bundeskanzler würde zunächst innerhalb weitgehend derselben institutionellen Ordnung regieren.

Eine wirkliche Modernisierung wäre deshalb nicht schon erreicht, wenn Genehmigungen schneller werden, Berichtspflichten entfallen oder einzelne Verfahren digitalisiert werden.

Sie wäre erreicht, wenn der Staat früher erkennt, was seine Entscheidungen langfristig verursachen können – bevor Alternativen verschwinden und spätere Korrekturen teuer oder unmöglich werden.

Deshalb lautet die entscheidende Frage am Ende nicht:

Wie schlimm ist Friedrich Merz?

Sondern:

Wie gut ist unser politisches und rechtliches System darin, die Folgen seiner eigenen Entscheidungen rechtzeitig zu erkennen?

An dieser Frage sollte man Friedrich Merz messen.

Und jeden, der nach ihm kommt.


Quellenhinweise

  • Bundesregierung: Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz und Premierminister Micheál Martin zum Besuch des Bundeskanzlers in Irland, 28. Juli 2026. Zentraler Beleg für die im Text zitierte Aussage zum möglichen Vorrang bestimmter Projekte vor neuen Umweltschutzprojekten.
  • Bundesregierung: Klimaschutzprogramm 2026, beschlossen am 25. März 2026. Das Programm umfasst 67 Maßnahmen und bestätigt zugleich das Ziel der Klimaneutralität bis 2045.
  • Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967, insbesondere § 1 StabG.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Umlageverfahren.

Lizenzhinweis (deutsch): Dieser Beitrag einschließlich des begleitenden KI-generierten Bildes steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)

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Struktur und Teile der Formulierung dieses Textes wurden mithilfe von KI (GPT, OpenAI) entwickelt. Inhaltliche Verantwortung: Hans Leo Bader. (CC BY-NC-SA 4.0)

Bild (sofern enthalten): In Kooperation mit KI - generiert mit ChatGPT Images (OpenAI) – Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0